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Konfiskatraum

Tote Tiere ab einem Körpergewicht von 10 kg dürfen nicht beerdigt werden. Sie müssen von Gesetzes wegen in einer Kadaversammelstelle (Konfiskatraum) deponiert werden.

Auf dem Areal im Emmenspitz befindet sich eine solche Sammelstelle. Der Konfiskatraum wird von den angeschlossenen Gemeinden betreut. Aktuell ist die Gemeinde Subingen

(Telefon Bauverwaltung: 032 613 20 21) für Betrieb und Unterhalt verantwortlich.

Es handelt sich dabei um einen gekühlten Raum, der zur Zwischenlagerung von Tierkadavern dient. Die toten Tiere sind im Konfiskatraum in die Container zu legen.

Die Entsorgung wird im Auftrag des Kantons durch die GZM Extraktionswerk in Lyss sichergestellt.

Der Konfiskatraum ist täglich geöffnet (auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen).

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Klärschlammentsorgung

Preisliste (exkl. MwSt.)

NORMALES ABWASSER
CHF 4.- / TONNE

(bis 2 % -Trockensubstanzgehalt TS - muss den Einleitbedingungen entsprechen)

  • Häusliches Abwasser aus abflusslosen Gruben

  • Entleerung aus Bautoiletten

  • Gewerbliches und industrielles Abwasser

  • Reinigungswasser aus Autobahntunnels

SCHMUTZWASSER
CHF 12.- / TONNE
  • Biotopschlamm

  • Wäschwasser von Grüncontainer

HAUSKLÄRSCHLAMM
CHF 30.- / TONNE
  • Schlamm aus Kleinanlagen / 3 Kammergruben

  • Schlamm aus der Nahrungsmittelproduktion

  • Brennereischlempen

KLÄRSCHLAMM
CHF 7.50 / TONNE (Entwässerung)
und zusätzlich Entsorgung KVA
  • Liefermöglichkeit auf Anfrage

  • Entwässerung Klärschlamm aus Kläranlagen mit TS-Gehalten von 3 - 9 %  (muss den Bedingungen des Amtes für Umwelt des Kantons Solothurn entsprechen) 

  • Entsorgungssaufwand entwässerter Klärschlamm gemäss Preisliste kenova AG 

NICHT ANGENOMMEN WERDEN:

Rückstände aus Fettabscheidern, Fette

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